Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») finden auf alle durch den Velo-Moto-Club Schupfart (VMC) angebotenen Dienstleistungen Anwendung. Mit der Nutzung der Dienstleistungen von VMC akzeptieren Sie die nachfolgenden Bedingungen unverändert und vollumfänglich.
Themenübersicht
- I. Gegenstand
- II. Ticketvertrieb
- 2.1 Leistungen
- 2.2 Vertragsschluss
- 2.3 Zustellung der Tickets
- 2.4 Kein Weiterverkauf
- 2.5 Werbung und Verlosung
- 2.6 Preise
- 2.7 Bezahlung
- 2.8 Rückgabe, Rückerstattung, Umschreiben und Umtausch
- 2.9 Pflichten des Ticketkäufers beim Besuch der Veranstaltung oder des Betriebs
- III. Contact Tracing
- IV. Weitere Dienstleistungen der Veranstalter und Betreiber
- V. Verantwortlichkeiten des Ticketkäufers sowie des Nutzers
- VI. Rechte von VMC
- VII. Gewährleistung
- VIII. Haftung
- IX. Höhere Gewalt
- X. Geistiges Eigentum
- XI. Schlussbestimmungen
I. Gegenstand
- 1.1 Allgemeines
Die Verwendung der Personendaten ist in der Datenschutzerklärung geregelt. Die Datenschutzerklärung ist integraler und bindender Bestandteil dieser AGB. - 1.2 Ticketing
- 1.2.1
VMC betreibt eine Ticketvertriebsorganisation. Ticketkäuferinnen und Ticketkäufer (nachfolgend «Ticketkäufer») können über verschiedene Verkaufskanäle (Ziff. 1.2.2) Tickets für Veranstaltungen (nachfolgend «Veranstaltung»). VMC ermöglicht den direkten Vertragsschluss über den Besuch der Veranstaltung zwischen Veranstaltern bzw. Betreibern (nachfolgend «Veranstalter» und «Betreiber») und dem Ticketkäufer. - 1.2.2
Gegenstand dieser AGB ist die Nutzung von Dienstleistungen, die VMC gegenüber Ticketkäufern über die folgenden Verkaufskanäle erbringt: Die Websites wie www.schupfartfestival.ch sowie die von Dritten betriebenen Vorverkaufsstellen (Webshop, Mobile-Anwendungen, Callcenter und Vorverkaufsstellen, nachfolgend «Verkaufskanäle») oder in Zukunft auch weitere, zusätzliche Verkaufskanäle. Die Zustimmung zu diesen AGB erfolgt durch Inanspruchnahme der entsprechenden Dienstleistungen. Der Ticketkäufer kann bei Beanspruchung einzelner Dienstleistungen von VMC aufgefordert werden, seine Zustimmung zu den AGB mittels Anklicken eines entsprechenden Bestätigungsfeldes zu wiederholen.
- 1.2.1
- 1.3 Contact Tracing und weitere Dienstleistungen
VMC ermöglicht es seinen gesetzlichen Verpflichtungen bezüglich Contact Tracing nachzukommen.
Darüber hinaus ermöglicht VMC das Erbringen weiterer Dienstleistungen wie z.B. Registrationen für Wartelisten, zur Verfügung stellen von Informationen wie Veranstaltungsprogramm und dergleichen. VMC ermöglicht den direkten Vertragsschluss zwischen Veranstaltern bzw. Betreibern und dem Nutzer der Dienstleistung (nachfolgend «Nutzer»). Die Zustimmung zu den AGB erfolgt durch Inanspruchnahme der entsprechenden Dienstleistungen. Der Nutzer kann bei Beanspruchung einzelner Dienstleistungen von VMC aufgefordert werden, seine Zustimmung zu den AGB mittels Anklicken eines entsprechenden Bestätigungsfeldes zu wiederholen.
II. Ticketvertriebleistungen
- 2.1 Leistungen
- 2.1.1
Für alle Dienstleistungen gelten die über die Verkaufskanäle zugänglichen Konditionen von VMC. VMC kann das Leistungsangebot jederzeit ändern oder die Erbringung von Dienstleistungen einstellen. - 2.1.2
VMC ermöglicht über die Verkaufskanäle den Vertragsschluss zwischen dem Ticketkäufer und dem Veranstalter. Mit der Bestellung von Tickets beauftragt der Ticketkäufer VMC mit der Abwicklung des Ticketkaufes einschliesslich Versand. VMC ist dabei als Agent des jeweiligen Veranstalters tätig. Durch den Erwerb des Tickets kommt ein Vertrag über den Besuch der Veranstaltung oder des Betriebs ausschliesslich zwischen dem Ticketkäufer und dem Veranstalter zustande, auf der Grundlage dieser AGB und den Konditionen und AGB des Veranstalters bzw. des Betreibers. - 2.1.3
Bei Inanspruchnahme von Dienstleistungen und Produkten von Partnerunternehmen von VMC akzeptiert der Ticketkäufer die anwendbaren allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder Nutzungsbedingungen dieser Partnerunternehmen.
- 2.1.1
- 2.2 Vertragsschluss
- 2.2.1 Bestellung des Ticketkäufers
Die bei den Verkaufskanälen gewährte Übersicht über die zugänglichen Tickets gilt lediglich als Einladung zur Offertstellung durch den Ticketkäufer. Der Ticketkäufer trifft seine Auswahl über den entsprechenden Verkaufskanal. Die getroffene Auswahl wird im Warenkorb angezeigt (Webshop und Mobile-Anwendung) bzw. dem Ticketkäufer mitgeteilt (telefonische Bestellung und Vorverkaufsstelle). Mit der Bestätigung der Bestellung unterbreitet der Ticketkäufer sein verbindliches Angebot zum Bezug der ausgewählten Tickets. Der Ticketkäufer ist verpflichtet, alle beim Bestellvorgang erforderlichen Angaben vollständig und richtig anzugeben. - 2.2.2 Registrierung
Für eine Bestellung über den Webshop bzw. in der Mobile-Anwendung (nachfolgend «Online-Bestellung») muss sich der Ticketkäufer im Webshop oder in der Mobile-Anwendung mit seinem Benutzernamen und seiner E-Mail-Adresse (nachfolgend «Zugangsdaten»; das entsprechende Benutzerkonto das «Online-Konto») identifizieren.
Die dem Ticketkäufer mitgeteilten Zugangsdaten sind für die persönliche Verwendung durch den Ticketkäufer bestimmt und vertraulich zu behandeln. Sämtliche über das Online-Konto getätigten Online-Bestellungen werden dem Ticketkäufer als Online-Kontoinhaber zugerechnet und sind für ihn verbindlich. - 2.2.3 Bestellbestätigung
Bei Bestellung über den Webshop, die Mobile-Anwendung oder wenn der Kunde seine E-Mail-Adresse im Callcenter bekannt gibt, erhält der Ticketkäufer nach Abschluss des Bestellvorgangs eine Bestellbestätigung per E-Mail. Diese stellt ausdrücklich noch keine Annahme des Angebots durch VMC dar. - 2.2.4 Annahme durch VMC im Namen und Auftrag des Veranstalters
Der Vertrag über den Erwerb eines Tickets für den Besuch der Veranstaltung oder des Betriebs zwischen dem Ticketkäufer und dem Veranstalter bzw. Betreiber kommt erst zustande, wenn dem Ticketkäufer die Tickets versandt, zugänglich gemacht oder ausgehändigt werden bzw. wenn VMC die Zutrittsberechtigung auf einer Ticketcard freischaltet resp. aufdruckt. Der Versand, die Zugänglichmachung, die Aushändigung oder die Freischaltung erfolgen erst nach Eingang der Zahlung des Käufers bei VMC oder der Vorkaufsstelle, und zwar unabhängig von der Art der Zahlung. - 2.2.5 Personalisierte Tickets
Der Veranstalter oder Betreiber ist berechtigt, Tickets zu personalisieren. Dazu können die Personalien der berechtigten Person auf das Ticket aufgedruckt oder elektronisch verknüpft werden. Ausschliesslich die auf dem Ticket namentlich erwähnte oder elektronisch verknüpfte Person erhält Zutritt zur gebuchten Veranstaltung. Bucht ein Käufer Tickets für mehrere Personen, hat er dafür zu sorgen, dass die Personalien aller Personen vollständig und wahrheitsgemäss gemacht werden.
- 2.2.1 Bestellung des Ticketkäufers
- 2.3 Zustellung der Tickets
- 2.3.1 Allgemeines
- 2.3.1.1
Der Entscheid über die Wahl der Versandart liegt beim Veranstalter. Die Zustellung bzw. der Versand des Tickets kann insbesondere in Papierform an die vom Ticketkäufer angegebene Postadresse oder in Papierform durch Übergabe an der Vorverkaufsstelle erfolgen (nachfolgend zusammen «Tickets»). - 2.3.1.2
Der Ticketkäufer ist verpflichtet, die Tickets unmittelbar nach Erhalt zu prüfen. Bei personalisierten Tickets ist der Ticketverkäufer insbesondere verpflichtet zu prüfen, ob die personalisierten Angaben korrekt wiedergegeben sind. Beschädigungen der Tickets oder Abweichungen der postalisch zugestellten Tickets von den bestellten Tickets hat der Ticketkäufer VMC innerhalb von 3 Werktagen anzuzeigen. Versäumt dies der Ticketkäufer, gelten die zugestellten Tickets als genehmigt (Art. 201 OR). - 2.3.1.3
Nutzen und Gefahr gehen im Zeitpunkt des Versands am Sitz von VMC auf den Ticketkäufer über (Art. 74 Abs. 2 Ziff. 2 OR). Der Ticketkäufer ist für die sichere Verwahrung der Tickets bis zur Veranstaltung verantwortlich. Der Ersatz beschädigter oder verlorener Tickets ist vorbehältlich Ziff. 2.3.2.3, 2.3.3.2 und 2.10.3 ausgeschlossen.
- 2.3.1.1
- 2.3.2 Elektronische Zustellung bei print@home-Tickets (sofern im Angebot)
- 2.3.2.1
Das nach Eingang der Zahlung über den mit der Bestellbestätigung mitgeteilten Link zugängliche print@home-Ticket druckt der Ticketkäufer in unveränderter Grösse mit geeignetem Drucker auf ein weisses Papier der Grösse DIN A4 aus. Der Ticketkäufer anerkennt, dass es in seinem eigenen Verantwortungs- und Risikobereich liegt, über sämtliche erforderlichen technischen Einrichtungen zu verfügen, die für den Empfang und den Ausdruck des print@home-Tickets erforderlich sind. - 2.3.2.2
Das ausgedruckte print@home-Ticket ist bis zum Besuch der Veranstaltung sorgfältig aufzubewahren und darf bei Gebrauch, insbesondere im Bereich des maschinenlesbaren Bar- oder QR-Codes keine Beschädigungen, Verschmutzungen oder sonstigen Beeinträchtigungen aufweisen, welche die Eingangskontrolle verunmöglichen oder behindern. Weist das print@home-Ticket solche Beschädigungen, Verschmutzungen oder sonstigen Beeinträchtigungen auf, besteht kein Anspruch auf Einlass zur Veranstaltung und/oder auf Erstattung des von dem Ticketkäufer entrichteten Entgelts. - 2.3.2.3
Für jedes gekaufte Ticket erhält der Ticketkäufer nur eine Zutrittsberechtigung. Jegliche Vervielfältigung, Kopie, Veränderung oder Nachahmung des print@home-Tickets und jede elektronische Weiterverbreitung der entsprechenden PDF-Datei ist ausdrücklich untersagt. Bei Verlust oder Beschädigung des print@home-Tickets darf der Ticketkäufer das print@home-Ticket jedoch erneut ausdrucken, wobei er sich der Möglichkeit der Verweigerung des Zugangs zur Veranstaltung bei Vorliegen der Umstände gemäss Ziff. 2.3.2.4 bewusst ist. Das beschädigte print@home-Ticket muss unverzüglich vernichtet werden. Hat der Ticketkäufer die PDF-Datei im Zeitpunkt des Verlustes oder der Beschädigung bereits gelöscht, kann er innerhalb des Online-Kontos das Ticket erneut ausdrucken oder sich bei der Hotline von VMC melden. VMC stellt dem Ticketkäufer darauf die PDF-Datei erneut zu. VMC behält sich vor, die Anzahl erneuter Zustellungen zu beschränken. Der Ticketkäufer ist sich bewusst, dass die Sperrung des print@home-Tickets nicht möglich ist. Auch in diesem Fall gilt die Regelung nach Ziff. 2.3.2.4. - 2.3.2.4
Der Veranstalter kann den Zutritt zur Veranstaltung verweigern, wenn mehrere Ausdrucke, Vervielfältigungen, Kopien oder Nachahmungen eines print@home-Tickets im Umlauf sind und einem Inhaber eines Ausdrucks, einer Kopie oder Nachahmung des jeweiligen print@home-Tickets bereits Zutritt zur Veranstaltung gewährt wurde. Der Veranstalter ist insbesondere nicht zu einer Überprüfung der Identität des Ticketträgers mit dem Ticketkäufer oder zur Überprüfung der Echtheit des print@home-Tickets verpflichtet. Wird ein Inhaber eines print@home-Tickets aus diesem Grund anlässlich der Zugangskontrolle abgewiesen, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Entgelts.
- 2.3.2.1
- 2.3.4 Freischaltung der Zutrittsberechtigung auf Ticketcards
Bei der Verwendung von Ticketcards (Ziff. 2.10) erfolgt anstelle der Zustellung von Tickets eine Freischaltung einer oder mehrerer Zutrittsberechtigung/en auf eine Ticketcard.
- 2.3.1 Allgemeines
- 2.4 Kein Weiterverkauf
Jeglicher Handel mit erworbenen Tickets zu gewerblichen oder kommerziellen Zwecken ist untersagt. Zuwiderhandlungen können zum Verlust der mit den erworbenen Tickets verbundenen Leistung und zu Schadenersatz- sowie Gewinnherausgabeansprüchen gegenüber dem ursprünglichen Ticketkäufer und den Ticketerwerbern führen. Personen, die gegen diese Bestimmungen verstossen, können von Ticketerwerb und -rückgabe ausgeschlossen werden. Nicht gültig erworbene Tickets berechtigen nicht zum Eintritt an die Veranstaltung bzw. in den Betrieb und weder VMC noch der Veranstalter bzw. der Betreiber übernehmen hierfür irgendwelche Rückerstattungs- oder Haftungsforderungen. - 2.5 Werbung und Verlosung
Ohne ausdrückliche vorgängige Zustimmung des Veranstalters oder des Betreibers ist es dem Ticketkäufer nicht erlaubt, Tickets in seiner an das allgemeine Publikum gerichteten Werbung und/oder für Verlosung zu verwenden. - 2.6 Preise
- 2.6.1
Die über die Verkaufskanäle zugänglichen bzw. dort ausgewiesenen oder mitgeteilten Preise für Tickets verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer (sofern anwendbar). - 2.6.2
Der angezeigte Verkaufspreis im Webshop und in der Mobile-Anwendung beinhaltet den Ticketpreis des Veranstalters bzw. Betreibers zzgl. allfälliger Servicegebühr, exkl. allfälliger Zahl- und Versandgebühren. Der Verkaufspreis an den Vorverkaufsstellen beinhaltet den Ticketpreis des Veranstalters exkl. Auftragsgebühren der Verkaufsstelle (POS). Die für den jeweiligen Verkaufskanal, bezüglich der jeweiligen Zustellungsart und/oder Zahlart geltenden Gebühren werden während des Bestellvorgangs im Warenkorb angezeigt bzw. dem Ticketkäufer mitgeteilt.
- 2.6.1
- 2.7 Bezahlung
- 2.7.1 Erwerb an Vorverkaufsstellen
Beim Erwerb des Tickets an Vorverkaufsstellen bestimmt das jeweilige Partnerunternehmen von VMC als Betreiberin der Vorverkaufsstelle die zulässigen Zahlungsarten. - 2.7.2 Telefonische oder Online-Bestellung mit Vorkasse
Bei Bezahlung per Vorkasse hat die Bezahlung innerhalb von 5 Werktagen ab Bestelldatum zu erfolgen. Massgebend für die Fristwahrung ist das Datum des Zahlungsauftrags. Es liegt im Ermessen von VMC zu entscheiden, welche Zahlarten zugelassen sind und ob/wann nicht fristgerecht bezahlte Tickets wieder zum Verkauf freigegeben werden.
- 2.7.1 Erwerb an Vorverkaufsstellen
- 2.8 Rückgabe, Rückerstattung, Umschreiben und Umtausch
- 2.8.1 Generelles
Verantwortlicher Vertragspartner des Ticketkäufers für die Durchführung des durch VMC vermittelten Besuchs der Veranstaltung resp. des Betriebs bzw. die Erbringung der mit dem Ticket verbundenen Leistung ist der jeweilige Veranstalter oder Betreiber. Über die Möglichkeit, die Bedingungen und die Abwicklung einer Rückgabe und Rückerstattung oder eines Umtauschs von erworbenen Tickets für Veranstaltungen oder einen Betrieb entscheidet daher alleine der Veranstalter bzw. der Betreiber. Diese alleinige Entscheidungsbefugnis des Veranstalters oder des Betreibers besteht auch für den Fall von höherer Gewalt (vgl. nachstehend Ziff. IX). - 2.8.2 Umschreiben von personalisierten Tickets auf eine andere Person
Der Veranstalter oder Betreiber entscheidet alleine, ob und zu welchen Konditionen personalisierte Tickets auf eine andere Person umgeschrieben werden dürfen. Wird ein Umschreiben erlaubt, kann immer nur der Erstkäufer Tickets umschreiben lassen. - 2.8.3 Absage einer Veranstaltung oder Schliessung eines Betriebs
Wird eine Veranstaltung ersatzlos abgesagt oder wird ein Betrieb ganz oder teilweise geschlossen, wodurch keine Ticketkäufer mehr empfangen werden können, so werden die Tickets auf Anweisung des Veranstalters bzw. Betreibers gemäss Ziff. 2.8.6 zurückerstattet.
Eine Absage einer Veranstaltung oder die Schliessung eines Betriebs liegt unabhängig von der Dauer der Schliessung und von der konkreten Ursache für die Schliessung resp. der Absage der Veranstaltung vor. - 2.8.4 Besonderheiten bei Verschiebung einer Veranstaltung oder des Veranstaltungsorts
Entscheidet ein Veranstalter, eine Veranstaltung zu verschieben oder einen Veranstaltungsort zu verlegen, gilt das Ticket unabhängig von den Verschiebungsgründen für das Verschiebungsdatum respektive den neuen Veranstaltungsort. Dies gilt auch bei einer mehrmaligen Verschiebung oder Verlegung. Eine Rückerstattung des Ticketpreises wird infolge Ersatzveranstaltung ausgeschlossen. Als Verschiebung gilt jede Änderung des Veranstaltungstermins und/oder -orts, unabhängig davon, ob die Veranstaltung an dem neuen Termin mit demselben Inhalt, den gleichen Künstlern oder Mannschaften oder mit von der ursprünglichen Veranstaltung abweichenden Merkmalen und Kriterien durchgeführt wird. - 2.8.5 Abwicklung der Rückgabe und Rückerstattung
- 2.8.5.1
Stimmt der Veranstalter oder der Betreiber einer Rückgabe und Rückerstattung der Tickets sowie der Abwicklung gemäss dieser Ziff. 2.8.6 zu, so erfolgt diese gemäss den nachfolgenden Bestimmungen. Widrigenfalls hat sich der Ticketkäufer direkt an den Veranstalter bzw. Betreiber zu wenden. - 2.8.5.2
Der Ticketkäufer hat das Ticket für eine abgesagteVeranstaltung bis spätestens 30 Tage nach dem auf dem Ticket aufgedruckten Veranstaltungsdatum dort zurückzugeben bzw. dorthin zurückzusenden, wo er es erworben hat. VMC oder die Vorverkaufsstellen erstatten den Ticketpreis nur zurück, wenn sie über entsprechende Deckung durch den Veranstalter für die Rückerstattung aller Tickets der abgesagten Veranstaltung verfügen. Vom Ticketkäufer bezahlte Service-, Zahlarten- und Versandgebühren sowie jegliche andere Abwicklungsgebühren und Versicherungsgebühren für den Ticketverkauf werden nicht rückerstattet. Nach Ablauf von 30 Tagen ab dem auf dem Ticket aufgedruckten Veranstaltungsdatum oder falls VMC oder die Vorverkaufsstellen nicht über genügend Deckung durch den Veranstalter für die Rückerstattung aller Tickets der abgesagten Veranstaltung verfügen, müssen sich Ticketkäufer direkt an den Veranstalter wenden. Dieser bestimmt dann über die weitere Abwicklung der Rückgabe und Rückerstattung der Tickets. - 2.8.5.3
Wird ein Betrieb eines Betreibers geschlossen, werden sämtliche Tickets, welche innerhalb von 30 Tagen nach dem ursprünglichen Gültigkeitsdatum des Tickets von der Schliessung des Betriebs betroffen sind, durch VMC storniert. Die Tickets sind per Datum der Schliessung nicht mehr gültig und berechtigen nicht mehr zu einem Eintritt beim Betreiber. VMC erstattet den Ticketpreis nur zurück, wenn er über entsprechende Deckung durch den Betreiber für die Rückerstattung aller Tickets pro geschlossenen Tag des Betriebs verfügt. Vom Ticketkäufer bezahlte Service-, Zahlarten- und Versandgebühren sowie jegliche andere Abwicklungsgebühren und Versicherungsgebühren für den Ticketverkauf werden nicht rückerstattet. Nach Ablauf von 30 Tagen ab dem auf dem Ticket aufgedruckten Gültigkeitsdatum oder falls VMC nicht über genügend Deckung durch den Betreiber für die Rückerstattung aller Tickets pro geschlossenen Tag des Betriebs verfügt, müssen sich Ticketkäufer direkt an den Betreiber wenden. Dieser bestimmt dann über die Abwicklung der Rückgabe und Rückerstattung der Tickets. - 2.8.5.4
Stimmt der Veranstalter einer Rückgabe und Rückerstattung der Tickets zu und wurde die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (vgl. nachstehend Ziff. IX) verschoben oder abgesagt, so kann dem Ticketkäufer vom Brutto-Ticketpreis eine Aufwandsentschädigung für den Verkauf und die Rückerstattung der Tickets in der Höhe von CHF 5 oder 10% des Brutto-Ticketpreises verrechnet werden. - 2.8.5.5
Die Tickets sind vom aktuellen Ticketinhaber an die durch VMC mitgeteilte Adresse zu senden. Bei Zahlung mit Kreditkarte, TWINT, Paypal oder Postfinance schreibt VMC nach Erhalt der Tickets den entsprechenden Betrag innerhalb von vier Wochen auf das vom Ticketinhaber angegebene Bank- bzw. Postkonto gut. Dazu benötigt VMC folgende Angaben: Bank-/Postverbindung (Name, Ort), Clearing-Nummer der Bank, IBAN, Kontonummer und Kontoinhaber (Name, Vorname).
- 2.8.5.1
- 2.8.1 Generelles
- 2.9 Pflichten des Ticketkäufers beim Besuch der Veranstaltung oder des Betriebs
- 2.9.1
Mit dem Ticketkauf oder bei Inanspruchnahme der Leistungen des Veranstalters oder des Betreibers akzeptiert der Ticketkäufer zusätzlich zu diesen AGB die allgemeinen Geschäftsbedingungen, Nutzungsbedingungen oder Vertragsbedingungen des Veranstalters oder Betreibers. Diese sind beim jeweiligen Veranstalter oder Betreiber erhältlich. - 2.9.2
Der Ticketkäufer anerkennt mit dem Erwerb des Tickets die Sicherheits-, Zutritts-, Alters- und sonstigen Durchführungsvorschriften des jeweiligen Veranstalters oder Betreibers sowie allfällige durch die Behörden vorgesehene Vorgaben für die Eintrittsberechtigung (z.B. Impf-Zertifikat, negatives Testergebnis etc.). Der Ticketkäufer ist selbst für die Einhaltung dieser Vorschriften verantwortlich und nimmt zur Kenntnis, dass er bei der Nichteinhaltung dieser Vorschriften von der Veranstaltung bzw. vom Betrieb entschädigungslos ausgeschlossen werden kann. Es besteht diesfalls kein Rückgaberecht der Tickets. Die anwendbaren Vorschriften sind beim jeweiligen Veranstalter oder Betreiber erhältlich. - 2.9.3
Sofern Tickets personalisiert ausgestellt wurden, erhält nur die auf dem Ticket namentlich erwähnte Person Einlass zur Veranstaltung oder in den Betrieb. Das Sicherheitspersonal ist berechtigt, dies vor Ort zu überprüfen. Dazu muss sich der Ticketinhaber mittels persönlichen Ausweises ausweisen können. Stimmt der Name auf dem Ticket nicht mit dem Namen im Ausweis überein oder ist der Name auf dem Ticket nicht lesbar, so kann der Einlass ersatzlos und ohne Anspruch auf finanzielle Rückvergütung verweigert werden.
- 2.9.1
III. Contact Tracing
-
3.1 Leistungen
VMC stellt Veranstaltern ein Hilfsmittel zur Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften bezüglich Contact Tracing zur Verfügung. Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sind einzig die jeweiligen Veranstalter oder Betreiber verantwortlich. - 3.2 Pflege der Kontaktangaben
Die Leistungen bezüglich Contact Tracing können nur genutzt werden, wenn sich die Nutzer entsprechend registrieren. Der Nutzer ist verpflichtet, vollständige und korrekte Angaben zu seiner Person und seinen Kontaktdaten zu machen. Der Nutzer ist verpflichtet, diese auf aktuellem Stand zu halten und sicherzustellen, dass er unter der angegebenen Adresse erreichbar ist.
IV. Weitere Dienstleistungen der Veranstalter und Betreiber
- 4.1 Leistungen
Die konkret zur Verfügung gestellten, weiteren Dienstleistungen der Veranstalter und Betreiber sind auf den jeweiligen Websites und Mobile-Anwendungen ersichtlich. - 4.2 Vertragsschluss
VMC kann weitere Dienstleistungen ermöglichen wie z. B. Reservationen den direkten Vertragsschluss zwischen dem Veranstalter bzw. Betreiber und dem Nutzer. Der direkte Vertragsschluss für diese Dienstleistungen kommt ausschliesslich zwischen dem Veranstalter bzw. Betreiber und dem Nutzer auf der Grundlage dieser AGB sowie den Konditionen und allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters bzw. Betreibers zustande. Mit der Inanspruchnahme der Dienstleistungen des Veranstalters bzw. Betreibers akzeptiert der Nutzer zusätzlich zu diesen AGB die allgemeinen Geschäftsbedingungen, Nutzungsbedingungen oder Vertragsbedingungen des Veranstalters bzw. Betreibers. Diese sind beim jeweiligen Veranstalter bzw. Betreiber erhältlich.
Die Möglichkeit, eine Reservation vorzunehmen oder sich für eine Warteliste zu registrieren gilt für den Nutzer lediglich als Einladung zur Offertstellung. Mit der Bestätigung der Reservation oder der Registration für eine Warteliste unterbreitet der Nutzer dem Veranstalter bzw. Betreiber gegenüber sein verbindliches Angebot.
V. Verantwortlichkeiten des Ticketkäufers sowie des Nutzers
- Der Ticketkäufer wie auch der Nutzer haben folgende Verantwortlichkeiten:
- Der Ticketkäufer wie auch der Nutzer sind für eine zur Nutzung der Leistungen von VMC erforderliche Internetverbindung verantwortlich.
- Soweit der Ticketkäufer wie auch der Nutzer eine Mobile-Anwendung nutzen, sind sie verantwortlich, dass sie den aktuellsten Stand der Mobile-Anwendung nutzen.
- Der Ticketkäufer wie auch der Nutzer sind verantwortlich, dass sie zeitgemässe Sicherheitsbestimmungen einhalten.
- Zugangsdaten und allfälliges Passwort müssen geheim gehalten werden. Der Ticketkäufer wie auch der Nutzer sind für jede Verwendung der Zugangsdaten und Passwörter und alle Handlungen verantwortlich, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Online-Kontos wie auch des Nutzerkontos vorgenommen werden. Sollte ein unbefugter Dritter dennoch tatsächlich oder eventuell Zugriff auf die Zugangsdaten inkl. Passwörtern des Online-Kontos wie auch des Nutzerkontos erlangt haben, sind der Ticketkäufer wie auch der Nutzer verpflichtet VMC unverzüglich darüber zu informieren.
- Der Ticketkäufer wie auch der Nutzer dürfen die Leistungen von VMC nur im rechtlich zulässigen Rahmen verwenden.
- Der Ticketkäufer wie auch der Nutzer haben jegliche Handlungen zu unterlassen, welche den Betrieb der Webshops, der Mobile-Anwendungen oder der Websites beeinträchtigen oder beeinträchtigen können.
VI. Rechte von VMC
- Verletzt der Ticketkäufer und/oder der Nutzer diese AGB, hat VMC das Recht, die betroffenen Leistungen und/oder den Zugang zum Online-Konto und/oder Nutzerkonto vorübergehend oder dauerhaft zu sperren.
VII. Gewährleistung
- 7.1
VMC erbringt ihre Leistungen im Rahmen ihrer betrieblichen Ressourcen und der vorhersehbaren Anforderungen sorgfältig und fachgerecht, soweit VMC nicht durch sie nicht zu vertretene Umstände daran gehindert wird. - 7.2
Dem Ticketkäufer wie auch dem Nutzer ist bekannt, dass VMC ihre Leistungen über das Internet bzw. unter Inanspruchnahme von Kommunikationsnetzen erbringt. Namentlich aufgrund technischer Störungen, Betriebsstörungen sowie Störung oder Unterbrechung von Kommunikationsnetzen und durch einen Ausfall von IT-Infrastrukturen, der Leitungen des Callcenters oder anderer Teile der zur Leistungserbringung beanspruchten Infrastruktur kann es zu vorübergehenden Beeinträchtigungen oder Unterbrüchen der Leistungserbringung von VMC kommen. VMC gibt daher keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit, Funktionstüchtigkeit und Fehlerfreiheit ihrer Leistungen.
VIII. Haftung
- 8.1 Haftung von VMC
- 8.1.1
Bei Verletzungen ihrer eigenen vertraglichen Pflichten aus diesen AGB haftet VMC gegenüber dem Ticketkäufer und/oder dem Nutzer bis zum Ticketwert ohne Gebühren für von VMC durch rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit verursachte direkte und nachgewiesene Schäden. - 8.1.2
Für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden oder Folgeschäden wird die Haftung ausdrücklich ausgeschlossen. Folgeschäden sind insbesondere entgangener Gewinn, Reputationsschäden und Datenverlust in Folge vorübergehender Beeinträchtigungen oder Unterbrüchen der Verfügbarkeit der Leistungen von VMC sowie infolge Ausfall von Vertriebskanälen, Übermittlungsfehler, nicht rechtzeitige Zustellung von Tickets, Reservationen oder Registrierungen für Wartelisten sowie unrichtigen Preis- oder Leistungsangaben und Fehlern in Buchungsbestätigungen. Ausgeschlossen ist auch jegliche Haftung von VMC für Inhalte auf Websites von Veranstaltern bzw. Betreibern sowie anderen Dritten, die auf die Webshops, Mobile-Anwendungen und Websites von VMC verweisen oder auf welche die Webshops, Mobile-Anwendungen und Websites von VMC verweisen. Soweit gesetzlich zulässig wird jede Haftung von VMC für Hilfspersonen ausgeschlossen. - 8.1.3
VMC übernimmt bei einem Verlust der Tickets keine Haftung für die Zutrittsberechtigungen. Bei technischen Störungen und bei Betriebsausfällen, die das Kaufen von Tickets, die Durchführung von Registrationen oder Reservationen ausschliessen, entsteht weder dem Ticketkäufer noch dem Nutzer ein Anspruch auf Schadenersatz. - 8.1.4
VMC kann die Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtmässigkeit der von VMC im Namen und Auftrag des Veranstalters bzw. des Betreibers vertriebenen Tickets und Leistungen des Veranstalters bzw. Betreibers nicht kontrollieren und ist hierfür nicht verantwortlich. - 8.1.5
VMC kann auch nicht überprüfen, ob der Veranstalter bzw. der Betreiber seine Leistungspflichten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen ihm und dem jeweiligen Ticketkäufer richtig und vollständig erfüllt. Ebenso kann VMC auch nicht überprüfen, ob der Veranstalter oder der Betreiber seine Leistungspflichten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen ihm und dem jeweiligen Nutzer richtig und vollständig erfüllt.
Für Vertragsverletzungen wie insbesondere mangelhafte Organisation des Betriebs oder Durchführung der Veranstaltung, vertragswidrige Absage von Veranstaltungen, vertragswidrige Schliessung des Betriebs, mangelnde Qualität von Leistungen und Verletzung der Pflichten des Ticketkäufers beim Besuch der Veranstaltung bzw. des Betriebs haften ausschliesslich der Veranstalter oder Betreiber bzw. der Ticketkäufer, in keinem Fall aber VMC. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für mit der Abwicklung des Vertrags, insbesondere der Verwendung von Veranstalter- bzw. Betreiber-Leistungen zwischen Ticketkäufer und Veranstalter bzw. Betreiber entstehende quasivertragliche und ausservertragliche Ansprüche. Ebenso gilt dieser Haftungsausschluss auch für mit der Abwicklung des Vertrags zwischen Veranstalter bzw. Betreiber und Nutzer entstehende quasivertragliche und ausservertragliche Ansprüche. - 8.1.6
Die vorstehenden Ausschlüsse und Beschränkungen der Haftung von VMC gelten nicht bei durch VMC direkt verursachter schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit durch VMC sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen, einschliesslich der Regelungen des Produktehaftpflichtgesetzes.
- 8.1.1
- 8.2 Haftung des Ticketkäufers
- 8.2.1
Der Ticketkäufer haftet gegenüber VMC unbeschränkt für durch rechtswidrige Absicht oder Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Der Ticketkäufer stellt VMC von allen Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei, die aus einer Pflichtverletzung des Ticketkäufers oder dem Verstoss gegen diese AGB entstehen können. - 8.2.2
Der Ticketkäufer ist verpflichtet, VMC allfällige im Zusammenhang mit der unberechtigten Verwendung oder dem Missbrauch des Passwortes des Ticketkäufers entstehende Aufwendungen zu ersetzen. Der Ticketkäufer von allfälligen print@home Tickets ist überdies verpflichtet, dem Veranstalter bzw. Betreiber sowie VMC allfälligen im Zusammenhang mit der unberechtigten Verwendung von zusätzlichen oder veränderten Ausdrucken, Vervielfältigungen, Kopien oder Nachahmungen entstehenden Schaden zu ersetzen.
- 8.2.1
- 8.3 Haftung des Nutzers
Der Nutzer haftet gegenüber VMC unbeschränkt für durch rechtswidrige Absicht oder Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Der Nutzer stellt VMC von allen Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei, die aus der Nutzung der Leistungen von VMC entstehen oder dadurch entstehen können, dass der Nutzer gegen diese AGB verstösst.
IX. Höhere Gewalt
- Sollte die Veranstaltung oder der Betrieb aufgrund einer Krankheitskrise (bspw. Epi- oder Pandemie, ohne Rücksicht auf die Zahl der bereits stattgefunden Ausbreitungswellen) oder ähnlicher höherer Gewalt (d.h. ein von aussen kommendes, nicht voraussehbares und auch durch Anwendung vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt und technisch und wirtschaftlich zumutbarer Mittel nicht oder nicht rechtzeitig abwendbares Ereignis wie etwa Naturkatastrophen, terroristische Angriffe, Ausfall von Telekommunikationsverbindungen, Streik, behördliche oder nicht behördliche Massnahmen etc.) durch den Veranstalter abgesagt oder verschoben bzw. durch den Betreiber geschlossen werden, bleibt der Vertrag zwischen dem Ticketkäufer und dem Veranstalter bzw. Betreiber gültig. Der Veranstalter bzw. Betreiber entscheidet diesfalls über das weitere Vorgehen gemäss Ziff. 2.8 vorstehend.
X. Geistiges Eigentum
- Die Webshops, die Websites, die Mobile-Anwendungen sowie die gesamten über die Webshops, die Mobile-Anwendungen oder die Websites zugänglichen Inhalte von VMC (nachfolgend «Inhalte») sind urheberrechtlich geschützt und gehören, soweit nicht anders bestimmt, ausschliesslich und umfassend VMC. Die Webshops, die Mobile-Anwendungen und die Websites können Hinweise auf Schutz- und Nutzungsrecht von Dritten enthalten, die vom Ticketkäufer wie auch vom Nutzer zu beachten sind. Das (vollständige oder teilweise) Reproduzieren, Verbreiten, Übermitteln (elektronisch oder mit anderen Mitteln), Modifizieren, Verknüpfen oder Benutzen der Inhalte für öffentliche oder kommerzielle Zwecke ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von VMC untersagt.
Dem Ticketkäufer wie auch dem Nutzer ist in jedem Fall untersagt, die Webshops, die Mobile-Anwendungen oder die Websites für die Entwicklung anderer Dienstleistungen zu nutzen oder den Quellcode zu ändern, zu übersetzen, zu reproduzieren oder zu dekompilieren oder seine Funktionen zu untersuchen, ausser wenn dies von Rechts wegen verpflichtend zugelassen werden muss.
XI. Schlussbestimmungen
- 11.1
Erfüllungsort für die Dienstleistungen von VMC einschliesslich der Zustellung von Tickets ist der Sitz von VMC. - 11.2
Der Ticketkäufer verzichtet darauf, Forderungen gegenüber VMC zur Verrechnung zu bringen. - 11.3
VMC behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden auf den Websites bzw. den Mobile-Anwendungen zugänglich gemacht und treten mit ihrer Aufschaltung in Kraft. - 11.4
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB oder des Erwerbes des Tickets, der Nutzung des Contact Tracings und/oder der weiteren Dienstleistungen davon nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Dasselbe gilt sinngemäss für den Fall, dass diese AGB eine Regelungslücke enthalten sollten. - 11.5
Auf diese AGB und allfällige aus oder im Zusammenhang mit dem Verhältnis zwischen VMC und dem Ticketkäufer sowie dem Verhältnis zwischen VMC und dem Nutzer entstehende Streitigkeiten ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und der Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG). - 11.6
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen VMC und Ticketkäufer sowie zwischen VMC und dem Nutzer ist der Sitz von VMC. VMC ist allerdings berechtigt, den Ticketkäufer wie auch den Nutzer an deren Domizil zu belangen.
Schupfart, März 2021