Filmen und Fotografieren auf Konzerten – Was ist erlaubt?

Warum ist das Filmen und Fotografieren auf Konzerten meistens verboten? Das Schupfart Festival verrät, was du als Besucher bei diesem Thema beachten solltest.

Konzert und Filmen oder Fotografieren gehört für viele unmittelbar zusammen. Kein Wunder, denn man möchte den unvergesslichen Moment mit der Lieblingsband oder dem/der Lieblingskünstler/in unbedingt für immer festhalten. Schliesslich performen Musik-Sternchen wie Max Giesinger, Fanta4 & Co. nicht tagtäglich in Schupfart.

Doch das Filmen und Fotografieren hat einen traurigen Nebeneffekt: Viele Konzert- & Festivalgäste sind so sehr darauf fokussiert, jeden Moment auf Video festzuhalten, dass sie ganz vergessen, das Hier und Jetzt zu geniessen und sich ganz auf den Musikgenuss einzulassen. Ausserdem stellen sich viele gar nicht die Frage, ob Foto- & Videoaufnahmen auf Konzerten überhaupt erlaubt sind.

Wir vom Schupfart Festival haben uns mit dem Thema auseinandergesetzt und erklären Dir in diesem Blogpost, wieso Du das Handy lieber in der Tasche und die Kamera zu Hause lassen solltest.

Das Recht am eigenen Bild

Grundsätzlich kann jeder Künstler in der Schweiz verbieten, dass ihn jemand auf seinen Konzerten filmt oder fotografiert. Dann sollte man sich natürlich an das Verbot halten. Wurde kein Verbot ausgesprochen, dürfen private Erinnerungsfotos und -filme gemacht werden. Dabei sollte jedoch immer das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Person beachtet werden.

Denn in der Schweiz gilt das «Recht am eigenen Bild», das zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht zählt und im Zivilgesetzbuch verankert ist. Mit diesem Recht soll die Privatsphäre der fotografierten Person geschützt werden. Folgende Punkte sind darin festgeschrieben:

Eine Zustimmung der abgebildeten Person ist immer notwendig, wenn das Foto:

  • zu Werbezwecken dienen soll
  • in die Sensations- oder Skandalberichterstattung fällt (z. B. Unfälle oder blossstellende Situationen)
  • ein gezieltes Eindringen in die Privatsphäre darstellt (z. B. ausspionieren)

Sind Kinder im Bild zu sehen, ist das Recht noch sehr viel strenger: Vor jedem Foto müssen die Eltern der Kinder um Erlaubnis gefragt werden.

Deshalb gilt: Wird vom Künstler selbst oder vom Veranstalter kein Verbot ausgesprochen, darf fotografiert und gefilmt werden – jedoch nur für private Zwecke. Sobald Du die Fotos auf Deinem Blog oder in den sozialen Medien teilst, geht das über eine private Nutzung hinaus und Du brauchst dafür die Genehmigung des Künstlers oder des Veranstalters.

Warum ist das Filmen und Fotografieren auf Konzerten meistens verboten? Das Schupfart Festival verrät, was du als Besucher bei diesem Thema beachten solltest.

Checkliste – Bildrechte bei Events in der Schweiz

Auf öffentlichen Veranstaltungen (Marktplätze, Parks) gilt:

Sofern das Fotografieren nicht ausdrücklich verboten ist, sind auf öffentlichen Veranstaltungen folgende Fotos erlaubt:

  • Erinnerungsfotos für den rein privaten Gebrauch
  • Fotos zur Berichterstattung
  • Fotos von Menschengruppen ohne Fokus auf bestimmte Einzelpersonen

Mit der Zustimmung der abgebildeten Einzelpersonen ist erlaubt:

  • Einzelne oder mehrere Personen in den Fokus des Bildes rücken
  • Kinder im Bild hervorheben (mit Erlaubnis der Eltern)

Auf Privatveranstaltungen (Konzerte, Festivals in privaten Räumen oder auf privatem Grund) gilt:
Sofern das Fotografieren nicht ausdrücklich verboten ist, sind auf privaten Veranstaltungen folgende Fotos erlaubt:

  • Erinnerungsfotos für den rein privaten Gebrauch
  • Fotos von Menschengruppen ohne Fokus auf bestimmte Einzelpersonen

Mit der Zustimmung durch den Künstler oder Veranstalter sind auf Privatveranstaltungen folgende Fotos erlaubt:

  • Professionelle Fotos zur Berichterstattung
  • Professionelle Fotos für kommerzielle Zwecke
  • Fotografieren im zuvor definierten Zeitfenster
  • Fotografieren von der zuvor definierten Position aus
  • Verwendung von Blitzlicht in vorab definierter Darstellungsweise
  • Fotos der Besucher unter Wahrung der Privatsphäre (Einzelpersonen nur mit deren Zustimmung)

Schupfart Festival 2023 - sei dabei!

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Du hast noch Fragen rund um das Schupfart Festival? Unter Festival A-Z findest Du die nötigen Antworten. Bei sonstigen Anfragen und Anliegen freuen wir uns auf Deine Nachricht über das Kontaktformular.